Rat und Tat
Aufgrund des Rechtsberatungsmißbrauchgesetzes ist es uns
nicht gestattet, Nichtmitgliedern Auskünfte zu erteilen.
Außerdem sind wir ein eingetragener Verein und erhalten
keinerlei öffentliche Mittel. Wir müssen also unsere
Arbeit (Personal, Geschäftsräume,
Büromaterial usw.) aus den Mitgliedsbeiträgen
finanzieren.
Wir legen großen Wert darauf, daß Sie über
Zweck und Ziele des Deutschen Mieterbundes und auch über die
Bedingungen der Mitgliedschaft beim Mieterverein für den
Regierungsbezirk Trier unterrichtet sind.
Bei Interesse am Mieterverein lesen Sie bitte den folgenden Abschnitt.
I. Unsere Aufnahmebedingungen:
Jeder kann Mitglied werden, der volljährig ist und die Satzung
des Mietervereins anerkennt. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils
mit dem Tage an dem die Anmeldung erfolgt. Der Monatsbeitrag
beträgt 5,- €. Bei der Aufnahme ist neben einer
Aufnahmegebühr in Höhe von 16,- € ein
Jahresbeitrag von 60,- € zu entrichten. Der Beitrag ist
grundsätzlich jährlich im voraus fällig.
II. Rechte der Mitglieder:
1. Als Mitglied des Mietervereins können Sie sich kostenlos
Rat in allen Miet- und Pachtangelegenheiten einholen. Die
mündliche Beratung ist dabei in jedem Falle dem schriftlichen
vorzuziehen, da der Rechtsberater sich hierbei durch gezielte
Rückfragen eine wesentlich bessere Einsicht in ihre Probleme
verschaffen kann. Zu diesen Beratungen sollten alle erforderlichen
Unterlagen mitgebracht werden, wie Mietvertrag, Abrechnungen,
Schriftverkehr u.a.m.
2. Der Mieterverein prüft für Sie alle Forderungen
des Vermieters, zum Beispiel: Mieterhöhungen, Nebenkosten-
oder Heizkostenforderungen. Er informiert Sie bezüglich
Kündigungen, Renovierung, Mängeln an der Mietsache
u.ä.
3. Der Mieterverein erledigt für Sie die Korrespondenz mit dem
Hauseigentümer, dessen Anwalt oder Bevollmächtigten
und den Behörden. Auch diese Leistungen sind im
Mitgliedsbeitrag enthalten.
4. Der Mieterverein versorgt sie mit interessantem
Informationsmaterial, aufgrund dessen Sie sich auch als Laie
über das sich stetig ändernde Mietrecht informieren
können. Als wichtiges Informationsbindeglied zwischen den
Mieterorganisationen und dem Mitglied erhalten Sie kostenlos die
Mieterzeitung.
5. Der Mieterverein trägt durch die Erstellung und Verbreitung
von Broschüren dazu bei, daß das
öffentliche Bewußtsein für die Probleme der
Mieter weiter entwickelt wird.
6. Der Mieterverein wirkt mit bei allen öffentlichen
Wohnungsbauproblemen, bei der Durchsetzung von Grundsatzentscheidungen
vor Gericht oder anderen wohnungspolitischen Maßnahmen.
7. Der Mieterverein wirkt unmittelbar und über den Landes-
bzw. Bundesverband auf die Landes-und Bundeswohnungspolitik ein.
8. Der Mieterverein trägt im Rahmen seiner
Möglichkeiten über entsprechende
Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk sowie durch die
Durchführung von Aufklärungsveranstaltungen mit dazu
bei, daß das allgemeine öffentliche
Bewußtsein in punkto Mietrecht auf den neuesten Stand
gebracht wird.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserer Satzung.