Rat und Tat

    

Aufgrund des Rechtsberatungsmißbrauchgesetzes ist es uns nicht gestattet, Nichtmitgliedern Auskünfte zu erteilen.

Außerdem sind wir ein eingetragener Verein und erhalten keinerlei öffentliche Mittel. Wir müssen also unsere Arbeit (Personal, Geschäftsräume, Büromaterial usw.) aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren.

Wir legen großen Wert darauf, daß Sie über Zweck und Ziele des Deutschen Mieterbundes und auch über die Bedingungen der Mitgliedschaft beim Mieterverein für den Regierungsbezirk Trier unterrichtet sind.

Bei Interesse am Mieterverein lesen Sie bitte den folgenden Abschnitt.


I. Unsere Aufnahmebedingungen:
Jeder kann Mitglied werden, der volljährig ist und die Satzung des Mietervereins anerkennt. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils mit  dem Tage an dem die Anmeldung erfolgt. Der Monatsbeitrag beträgt 5,- €. Bei der Aufnahme ist neben einer Aufnahmegebühr in Höhe von 16,- € ein Jahresbeitrag von 60,- € zu entrichten. Der Beitrag ist grundsätzlich jährlich im voraus fällig.

II. Rechte der Mitglieder:
1. Als Mitglied des Mietervereins können Sie sich kostenlos Rat in allen Miet- und Pachtangelegenheiten einholen. Die mündliche Beratung ist dabei in jedem Falle dem schriftlichen vorzuziehen, da der Rechtsberater sich hierbei durch gezielte Rückfragen eine wesentlich bessere Einsicht in ihre Probleme verschaffen kann. Zu diesen Beratungen sollten alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden, wie Mietvertrag, Abrechnungen, Schriftverkehr u.a.m.
2. Der Mieterverein prüft für Sie alle Forderungen des Vermieters, zum Beispiel: Mieterhöhungen, Nebenkosten- oder Heizkostenforderungen. Er informiert Sie bezüglich Kündigungen, Renovierung, Mängeln an der Mietsache u.ä.
3. Der Mieterverein erledigt für Sie die Korrespondenz mit dem Hauseigentümer, dessen Anwalt oder Bevollmächtigten und den Behörden. Auch diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.
4. Der Mieterverein versorgt sie mit interessantem Informationsmaterial, aufgrund dessen Sie sich auch als Laie über das sich stetig ändernde Mietrecht informieren können. Als wichtiges Informationsbindeglied zwischen den Mieterorganisationen und dem Mitglied erhalten Sie kostenlos die Mieterzeitung.
5. Der Mieterverein trägt durch die Erstellung und Verbreitung von Broschüren dazu bei, daß das öffentliche Bewußtsein für die Probleme der Mieter weiter entwickelt wird.
6. Der Mieterverein wirkt mit bei allen öffentlichen Wohnungsbauproblemen, bei der Durchsetzung von Grundsatzentscheidungen vor Gericht oder anderen wohnungspolitischen Maßnahmen.
7. Der Mieterverein wirkt unmittelbar und über den Landes- bzw. Bundesverband auf die Landes-und Bundeswohnungspolitik ein.
8. Der Mieterverein trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten über entsprechende Veröffentlichungen in Presse und Rundfunk sowie durch die Durchführung von Aufklärungsveranstaltungen mit dazu bei, daß das allgemeine öffentliche Bewußtsein in punkto Mietrecht auf den neuesten Stand gebracht wird.

 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserer Satzung.