Miete mindern

Wohnungsmängel sind ärgerlich. Ob Wasserflecken, defekte Leitungen oder Lärm: Als Mieter haben Sie die Möglichkeit, die Beseitigung solcher Mängel zu verlangen und, falls nötig, die Miete zu reduzieren.
Dieser GU-Kompass informatiert über das richtige Vorgehen bei der Mietminderung. Neben Fallbeispielen, Musterbriefen und wichtigen Urteilen bietet er zahlreiche wertvolle Tipps. Stichworte von B wie Bad bis U wie Ungeziefer machen die Orientierung zum Kinderspiel.

Hans Weber befaßt sich als Rechtsberater und Geschäftsführer des Mietervereins Trier seit Jahren mit der Mietrechtsproblematik.


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